Architekturbüro Werner Fischer
Architekturbüro Werner Fischer

Das Leistungsspektrum des Büros umfasst:

 

1. Die Leistungen gemäß §34 der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den Leistungsphasen 1-9

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung und Dokumentation.

 

2. Die Leistung eines Sicherheitkoordinators 

Planung der Ausführung ( Phasen A1 und A2)

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung

 der Ausführung des Bauvorhabens (Phase B).

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

 

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